Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Personal) sowie die Gebrauchsüberlassung von Veranstaltungsequipment durch die Hoffmann & Hoffmann GbR, Paula's Partyservice, zum Gegenstand haben.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Hoffmann & Hoffmann GbR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung der Hoffmann & Hoffmann GbR maßgebend.


Preise und Zahlungsmodalitäten
Grundsätzlich gelten die Preise für die vereinbarte Gästezahl. Personen- und Mengenminderungen von mehr als 15 % erfordern eine neue Kalkulation und führen somit zu Preisveränderungen.
Erhöhungen zur Personenzahl sind bis 1 Tag vor Auslieferung möglich. Ansonsten gilt Annahmeschluss für die Personenzahl bis 10 Tage vor der Veranstaltung.
Grundsätzlich sind Forderungen 10 Tage ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und zu zahlen.
Ggf. kann eine Vorabzahlung vereinbart werden.
Lieferung und Transport
Die Liefer- und Leistungstermine werden vertraglich festgelegt.
Grundsätzlich ist die Anlieferung in unserem Einzugsbereich kostenfrei.
Sollte die Anlieferung kompliziert und aufwendig sein(z.B. 2. Stock ohne Aufzug, kein direkter Zugang zum Veranstaltungsort usw), kann eine Lieferpauschale berechnet werden.
Zusätzliche Leistungen, wie Aufbau von Mobiliar, Lieferungen in höhere Stockwerke ohne Aufzug, langer Transportweg zum Veranstaltungsort zu Fuß, können in Rechnung gestellt werden.

Ãœberlassung von Veranstaltungsequipment
Die Überlassung von Leihgegenständen verpflichtet zur vollständigen Rückgabe. Fehlmengen werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Die Haftung für sämtliche Leihgegenstände ( Geschirr, Gläser, Vorleger, Schüsseln, Platten, Tischgeräte, Blumen, Dekorationen u. s. w.) übernimmt der Vertragspartner ab Anlieferung/Dekoration/Abholung bis zum Abbau/Abholung bzw. Rücklieferung.
Das Eguipment muss zum vereinbarten Abholtermin an einer für unser Personal leicht zugänglichen Stelle gelagert sein.

Aufwendungsersatz bei Kündigung des Vertrages
Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl, erhält die Hoffmann & Hoffmann GbR:
Bei einem Ausfall bis 30 Tagevor dem Liefertermin 10 % der vereinbarten Vergütung und Kosten
Bei einem Ausfall bis 14 Tage vor dem Liefertermin 30 % der vereinbarten Vergütung und Kosten
Bei einem Ausfall bis 7 Tage vor dem Liefertermin 50 % der vereinbarten Vergütung und Kosten
Bei einem Ausfall bis 3 Tage vor dem Liefertermin 75 % der vereinbarten Vergütung und Kosten
danach 85% der vereinbarten Vergütung und Kosten

Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.


Paula′s Partyservice
Hoffmann & Hoffmann GbR
Nicole Hoffmann
Frankfurter Straße 23
65527 Niedernhausen
Tel.: 06127 999819
Fax: 06127 999952
paula@iskh.de

USt-IdNr.: DE213669352